Brandschutz

Dem Wunsch nach einem differenzierten Raumangebot in Schulen steht in den meisten Bundesländern und Kommunen noch immer eine Vorschriftenlage gegenüber, die auf einem klassischen Raumverständnis basiert. Flexibel nutzbare Raumkonzepte ohne Flure wie beispielsweise Cluster oder offene Lernlandschaften entsprechen nicht der Raumorganisation von Klassenraum-­Flur-Schulen, die der Musterschulbaurichtlinie (MSchulbauR) zugrundeliegen.

Brandschutzziele widersprechen pädagogischen Anforderungen nicht

Die grundlegenden Ziele des Brandschutzes – also Brandvermeidung, Brandbekämpfung und Rettung – müssen aber in keiner Weise pädagogischen Anforderungen an den Lernraum widersprechen. So ist aufgrund von Transparenz und Übersichtlichkeit innerhalb von Clustern und offenen Lernlandschaften die Branderkennung nicht zwangsläufig schlechter als im konventionellen Schulbau – das Gegenteil ist oft der Fall. Wie ein insgesamt gleichwertiger Brandschutz für neue Schulraumtypologien baulich erzielt werden kann, wird in der Studie Brandschutz im Schulbau detailliert erläutert.

Welche Bundesländer und Kommunen haben bereits Möglichkeiten der Genehmigung von neuen Organisationsmodellen im Schulbau erarbeitet?

NRW

Um die Genehmigungsfähigkeit von Schulraummodellen wie Lerncluster oder offenen Lernlandschaften zu vereinfachen, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Jahr 2020 die Landes-­Schulbaurichtlinie überarbeitet. Als Grundlage diente die Studie Brandschutz im Schulbau. Abweichend zu dieser Studie führt die Richtlinie sogenannte Hauptgänge ein, die innerhalb der Lernbereiche als farblich markierter Fluchtweg freigehalten werden müssen. Diese Regelung ist bislang noch nicht in der Praxis hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit überprüft und könnte die flexible Nutzbarkeit der Lernbereiche erheblich einschränken.

Hamburg

In dem von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Bauordnung und Hochbau herausgegebenen Merkblatt: Kompartments in Schulen, Hinweise und Anforderungen von 2015 werden Brandschutzanforderungen für offene Lernbereiche bis 500 m² beschreiben. Für Kompartments dieser Größe wird jedoch eine Brandmeldeanlage gefordert, was eine erhebliche technische Kompensation darstellt.

München

Das Brandschutzkonzept des Münchner Lernhauses basiert auf den Empfehlungen des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des Deutschen Feuerwehr Verbandes (DFV): Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte – Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen von 2014. Darin wird der in der Muster-Schulbaurichtlinie verwendete Begriff des Unterrichtsraumes auf Lernbereiche bis 400 m² ausgeweitet. »Mehrere Unterrichtsräume, deren zugeordnete Erschließungsbereiche ebenfalls als Unterrichtsflächen genutzt werden, werden nachstehend als Lernbereich bezeichnet. Hierfür wird regelmäßig auch der Begriff Cluster oder Kompartments verwendet. Eine ›ausreichende Sichtbeziehung‹ kann angenommen werden, wenn von einer üblichen Lern- und Arbeitsposition aus eine Brandgefahr und somit eine Verrauchung des Rettungsweges frühzeitig erkannt werden kann. Es ist aufgrund der unterschiedlichen geometrischen Ausführung der Räume und der Lern- und Arbeitspositionen nicht möglich, allgemein gültige Angaben hinsichtlich der erforderlichen Größe der Sichtbeziehungen zu treffen.«

Konkrete Umsetzung zu Brandschutz

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