Erschließung

Neue Schulraumtypologien betrachten alle Nutzflächen als potentielle Aufenthalts-, Arbeits- und Kommunikationsorte. Auch die Erschließungsflächen sind daher mit Blick auf ihre pädagogischen Nutzungspotenziale zu prüfen und nicht nur ausschließlich als Verkehrswege zu planen. Durch die Kopplung mit weiteren Funktionen und die Erhöhung einer eigenen Aufenthaltsqualität können vielfältige Begegnungen initiiert werden, die für den sozialen Austausch innerhalb der Schulgemeinschaft wichtig sind. Folglich sind dann an die Raumproportionen, Akustik und Sichtbeziehungen ebenso hohe Anforderungen wie an die Lernflächen zu stellen.

Neue baurechtliche Grundlagen

Die Erschließungsflächen der konventionellen Flurschule müssen als »notwendige« Flure brandschutztechnische Anforderungen erfüllen, die eine pädagogische Nutzung und räumliche Einbeziehung erschweren. Dagegen sind die Erschließungsflächen innerhalb von Clustern und Lernlandschaften in die pädagogischen Programmflächen integriert. Erschließungsflächen im Sinne von reinen Fluren gibt es also in Gebäuden mit einer Cluster- oder Lernlandschaftsstruktur so wenige wie möglich. Anders als im Wohnungs- oder Bürobau wird für Schulen durch die Muster-Schulbau-Richtlinie ein zweiter baulicher Rettungsweg gefordert. Daher besteht die Herausforderung, mit dem vergleichsweise hohen Anteil an vertikalen Erschließungsflächen wirtschaftlich umzugehen.

Brandschutz

Konkrete Umsetzung zu Erschließung

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um grundsätzliche Funktionen wie die Merkliste zur Verfügung zu stellen sowie die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerkärung.