SOS WEIMAR

Naturwissenschaftlicher Bereich

Kriterien für alle Planungsentscheidungen zu diesem Thema:

Ergebnisse Phase Null

Welche Empfehlungen aus der Phase Null liegen den Entscheidungen zugrunde?

In der Phase Null werden die Voraussetzungen und Bedarfe ermittelt, die sich aus dem Standort und dem Programm der jeweiligen Schule ergeben. Die Empfehlungen aus der Phase Null sind die Basis für den späteren Entwurf.

Open Lab + Fachräume für Physik, Biologie und Chemie mit Vorbereitungsräumen: Die Fachunterrichtsräume der Naturwissenschaften bilden eine eigenständige räumliche Einheit, die von allen Klassenstufen genutzt wird.

Zentraler Baustein der naturwissenschaftlichen Lernumgebung ist das Open Lab, das zusätzlich zur veranschlagten Programmfläche aus der Verkehrsfläche generiert werden soll. Die Fläche soll als Experimentierfeld für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden und dient auch als Differenzierungsbereich für die naturwissenschaftlichen Fachräume. Das Labor ist so eingerichtet, dass Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit haben, selbstständig an längerfristigen und/oder fachübergreifenden Projekten zu arbeiten (auch in Pausen und Freistunden). Entsprechende Ablagemöglichkeiten für die Projektarbeiten sind hier von Belang.

Vom zentralen Open Lab aus gelangt man in drei naturwissenschaftliche Lehrübungsräume (Physik, Biologie und Chemie). Um größere und interdisziplinäre Settings zu ermöglichen, sollen die Fachräume für Biologie und Physik mit dem Schülerlabor zusammengeschaltet werden können. Da der Chemieunterricht und bestimmte Prüfungssituationen einen abgeschlossenen Lehrübungsraum erfordern, soll von diesem Raum aus zum Open Lab hin zumindest eine große Transparenz hergestellt werden. Vorbereitungs- und Sammlungsräume sind den entsprechenden Fachräumen zugeordnet und dienen gleichzeitig als Arbeitsplätze der Lehrteams. Zu den Fachräumen hin ist eine transparente und direkte Anbindung von Belang.

Zugunsten eines größeren Open Labs wurde im Zuge der LPH 2 die Anzahl der Fachübungsräume auf zwei reduziert.

Normen & Richtlinien

Welche Rahmenbedingungen gelten für das Projekt und wie werden sie gelöst?

Die Normen und Richtlinien für den Schulbau variieren. Gleichzeitig sind viele geltende Richtlinien überholt. In jedem Projekt ist zu prüfen, wie vorhandene Vorgaben mit den Anforderungen vor Ort am besten zu verbinden sind.

RiSu, ASR und DGUV

Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSu / 2019) wird von der Kultusministerkonferenz herausgegeben und gibt Handreichungen für Raumplanung und Arbeitsabläufe von Fachunterricht an Schulen. Dabei führt sie auf etwa 300 Seiten die für den naturwissenschaftlichen Unterricht relevanten einzelnen Regelungen und Normen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und entsprechende DIN inhaltlich zusammen.

Die für die konkrete Planung von naturwissenschaftlichen Fachbereichen relevanten Vorgaben, auf der die RiSu aufbaut, finden sich auch fokussiert in der Unfallverhütungsvorschrift Schulen (DGUV Vorschrift 81) und Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen (DGUV Regel 113-018). Ferner gibt die Unfallversicherung eine eigene zusammenfassende Branchenregel DGUV Regel 102-601 Branche Schule / 2019 heraus. Diese gibt einen allgemeinen Überblick über alle sicherheitsbezogenen Anforderungen an Schule und verweist dann auf die jeweils relevanten DGUV-Regeln, Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und entsprechende DIN.

Die Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen geben unter 4.2 Naturwissenschaftlicher Unterricht kurz allgemeine Empfehlungen zur Organisation der Unterrichtsräume, darunter der Hinweis, aus wirtschaftlichen Gründen Lehr- und Übungsräume entweder zu kombinieren oder für mehrere Fachbereiche nutzbar zu machen. Die Programmflächen für den naturwissenschaftlichen Bereich unter 12 Raumprogrammempfehlungen sind auf das Weimarer Projekt nicht direkt anwendbar, da die Schulform Gemeinschaftsschule in den Empfehlungen nicht berücksichtigt ist.

Höhere Brandschutzvorgaben durch die Unfallkasse

Hinsichtlich des Brandschutzes gehen die Vorgaben der Unfallkasse über die der Muster-Schulbaurichtlinie hinaus. So müssen für Fachräume mit erhöhter Brandgefahr mindestens zwei sichere Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (DGUV Regel 81, §21 (2))

Eigenständiges Arbeiten – Planungsvorgaben und Planungszuständigkeiten

Projektarbeit und selbstorganisiertes Lernen verlangen eine räumliche Umgebung, die der eigenständigen Arbeit von Schülerinnen und Schülern dient. Darüber hinaus benötigen viele Experimente und Tätigkeiten der Naturwissenschaften keine besonderen Sicherheitsstandards. Nach DGUV Regel 113- 018 I-2.1 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen (bzw. RiSu I-2) dürfen konventionelle Fachräume jedoch nicht ohne Aufsicht betreten werden. Um niederschwellige Experimentierflächen zu schaffen, dürfen diese daher nicht für die Arbeit mit Gefahrenstoffen vorgesehen werden und müssen räumlich von den fachbezogenen Unterrichtsflächen im konventionellen Sinn getrennt sein.

In dem naturwissenschaftlichen Bereich in Weimar wird die Hälfte der Gesamtfläche als offene Experimentierfläche (Open Lab) ausgeführt, dessen Ausstattung zum Experimentieren einlädt, aber aufgrund der räumlichen Trennung von den Vorbereitungs-, Lager- und Fachräumen von den entsprechenden Vorgaben der RiSU, ASR oder DGUV für Fachräume ausgenommen ist. Mit der Entwicklung des frei zugänglichen Schülerlabors verschieben sich auch die Planungszuständigkeiten. Konventionell beauftragt die Kommune für den gesamten naturwissenschaftlichen Fachbereich eine Fachplanung. Hier wurde das Schülerlabor vom Architekturbüro geplant. Schnittstellen der Planung wurden individuell abgestimmt. Beispielsweise sollen Tische und Stühle zwischen den beiden Bereichen bewegt werden können und werden daher zusammen ausgeschrieben.

Abstände zwischen Arbeitstischen

In den Unfallverhütungsvorschriften drückt sich ein veraltetes Verständnis von Pädagogik aus. So wird von einem fest installierten Lehrer-Experimentiertisch ausgegangen, der einen Mindestabstand von 1,20 m zu Schülertischen einhalten muss (DGUV Regel 81, §25 Absatz 1 und 2). Die Angaben sind anders zu bewerten, wenn es keine Hierarchisierung der Arbeitsplätze gibt. Im Fachraum Bio / Physik entfällt der klassische feste Experimentierbereich des Lehrpersonals. Es gibt ein Deckensystem und loses Mobiliar, das von allen gleichermaßen genutzt werden kann.

Wirtschaftlichkeit

Wie werden die spezifische Anforderungen im Projekt wirtschaftlich und nachhaltig gelöst?

Kosteneffizienz ist für jeden Schulbau ein wichtiges Ziel. Dabei gibt es viele Wege, um Wirtschaftlichkeit im Projekt und entlang der Anforderungen zu realisieren.

Höhere Flächenauslastung

Ein grundlegendes wirtschaftliches Problem konventioneller Fachräume ist ihre geringe Auslastung, da sie nur speziellen Unterrichtsfächern zur Verfügung stehen und sie ohne Aufsicht nicht betreten werden können. Daher ist eine wesentliche Zielsetzung der Planung, die fachbezogenen Bereiche auch außerhalb der reinen Unterrichtsstunden für Schülerinnen und Schüler als Experimentierwerkstatt und Aufenthaltsbereich zugänglich zu machen.

Zentraler Baustein der naturwissenschaftlichen Lernumgebung in Weimar ist die Experimentierfläche von insgesamt 185 m², die als Low-Tech-Experimentierlandschaft ausgestattet ist und als gemeinsame Differenzierungsfläche zweier unterschiedlich ausgestatteter naturwissenschaftlicher Fachräume dient. Sie wird aus den Flächen eines in der Phase Null geforderten dritten Fachraumes und den Verkehrsflächen generiert.

Gestaltung

Welche ästhetischen, kulturellen und gestalterischen Aspekte prägen das Konzept?

Gestaltung ist eine zentrale Qualität im Schulbau. Sie hängt wie der gesamte Entwurf eng mit den Anforderungen und dem Programm zusammen. Und sie kann hochwertig sein, ohne mehr zu kosten als eine "Standardlösung".

Zum Experimentieren und Verbleiben einladen

Konventionell geplante Fachräume für Naturwissenschaften haben häufig den Charakter von Speziallaboren. Ausstatter werben mit High-Tech-Ausrüstung und Bildern von Schülerinnen und Schülern in Laborkitteln und mit Schutzbrillen. Die Gestaltung in Weimar soll aber weniger durch Spezialtechnik Distanz aufbauen, sondern Anreize für Eigenaktivitäten bieten.

Der naturwissenschaftliche Bereich zeigt sich daher als offenes Labor mit Werkstattcharakter, welches sich in der Gestaltung nicht wesentlich von der gewohnten Umgebung der Lernfelder unterscheidet. Materialien und Ausstattung sind jedoch etwas robuster und laden so besonders niedrigschwellig zum Experimentieren ein.

Der Raum soll Neugier wecken und individuelles Zurechtfinden unterstützen. Ein zentraler Aspekt ist ein übersichtliches transparentes Ablagesystem für Werkzeuge, Materialien und eigene Projekte. Sammlungsräume werden zu Schauvitrinen, die Interesse wecken und sich als Präsentationsfläche für eigene Forschungsprojekte nutzen lassen. Angesiedelt im Erdgeschoss, kann sich der gesamte Bereich direkt zum parkähnlichen Außenraum öffnen und diesen als Ergänzung der Programmfläche und Freiraumlabor aktivieren. Ebenso bietet der Schulgarten ein weiteres Experimentierfeld im Freien.

Referenzen

#ExperimentierKüchenzeile #Werkstatt: Erweiterung Munkegaard Skole, Gentofe (DK), Dorte Mandrup, 2009 #LowTechExperimentierbereich: Ørestad College, Kopenhagen (DK), 3XN architects, 2007 #Sammlungsräume #VerglasteVitrinen: St. Nicolaaslyceum, Amsterdam (NL), DP6 Architectuurstudio, 2012 #MINTExperimentierstation #AußerschulischnutzbaresFreiraumlabor: M.I.N.T. »Grünes Klassenzimmer« der Peter-Petersen-Grundschule auf dem Tempelhofer Feld, Berlin-Neukölln (D), 2012

Projektstorys und Planschrank

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